Elektronikversicherung

Ihr GiroPRIVILEG Vorteil
Sichern Sie sich ab – damit Sie jederzeit mobil einsatzbereit sind.
Hier geht's zum LoginMobile Elektronikversicherung für 2 Geräte – so sind Sie auch unterwegs gut abgesichert
Auch unterwegs kann leider immer etwas abhanden kommen. Aber wir kommen Ihnen dann zur Hilfe! Denn bei Diebstahl Ihres Mobiltelefons bzw. Smartphones, Laptops, Tablets oder Netbooks bekommen Sie als GiroPRIVILEG SILBER-, GOLD- und BLUE!-Kunde je nach Alter der Geräte den Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert erstattet. Vorausgesetzt, dass Ihre Geräte im GiroPRIVILEG Service-Center registriert und bei einem deutschen Netzbetreiber (Mobiltelefone) angemeldet sind. Beim Abschluss Ihres GiroPRIVILEG-Paketes erhalten Sie ein Registrierungsformular für die Elektronikversicherung.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an das GiroPRIVILEG Service-Center oder geben Sie es in Ihrer Filiale ab oder registrieren Sie Ihr Gerät gleich hier bequem online. Bei Bedarf können Sie Ihre Angaben jederzeit online einsehen, löschen oder aktualisieren.
Die Höchstentschädigungsleistung je Versicherungsfall und Versichertem beträgt:
- für Ihr Handy 1.000,– Euro (GiroPRIVILEG SILBER und GOLD) bzw. 500,– Euro (GiroPRIVILEG BLUE!) für das Gerät und 100,– Euro für aufgrund unbefugter Benutzung des Mobiltelefons entstandene Gebühreneinheiten; die Selbstbeteiligung beträgt 25,– Euro pro Schadensfall.
- für Ihren Laptop, Ihr Tablet oder Ihr Netbook: 1.000,– Euro (GiroPRIVILEG SILBER und GOLD) bzw. 500,– Euro (GiroPRIVILEG BLUE!) für das Gerät; die Selbstbeteiligung beträgt 25,– Euro pro Schadensfall.
Die maximale Entschädigungsleistung pro Kunde und Jahr beträgt 2.000,– Euro. Es können jeweils zwei Geräte pro Kontoinhaber (Paketnutzer) registriert und versichert werden.
Und das benötigen wir zur schnellen Bearbeitung: Um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, melden Sie bitte den Diebstahl umgehend (innerhalb von 48 Stunden) telefonisch beim GiroPRIVILEG Service-Center und fordern ein Schadensformular an. Die Schadensanzeige senden Sie bitte umgehend mit den darin genannten Unterlagen an das GiroPRIVILEG Service-Center zurück. Schäden sind unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) der zuständigen Polizeidienststelle zu melden und bei Handys ist das Mobiltelefon durch den Eigentümer über den Mobilfunknetzbetreiber zu sperren – wenn Sie auch den Handyschutz nutzen, unterstützt Sie das GiroPRIVILEG Service-Center bei der Sperrung. Die Schadensregulierung erfolgt durch den Versicherer. Bitte beachten Sie, dass Sie im Schadensfall die Kopie des Mobilfunkvertrages bzw. des Kaufvertrages des vom Schaden betroffenen versicherten Gerätes benötigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen zum GiroPRIVILEG-Paket/-Konto.
Formular Elektronikversicherung
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